Teil eines Werkes 
Schuld und Unschuld : Roman : 1. Band (1862)
Entstehung
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1 Leihbiblivthek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von Ednard Otkmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Jeih und Ceſebedingungen. ollensein der Bibliothek. Die Bibliothet ſteht zur Em⸗. pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 3 2 Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von ſ jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. ſ. 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe binterkegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird. 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: Mi. Pf. 1 Mt. 50 Pf. 2 Mk. Pf.

Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6 Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlörene und vefecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Fadenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ korene oder vefecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt K zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. Wleihereit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird

arauf aufmerkſam gemacht, daß das Wetterverleihen

nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗

zu ſtehen haben.

3 Auswärtige Wonnenten haben für