Teil eines Werkes 
1. Bändchen (1830)
Entstehung
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brachten ihre Schaͤtze und ihre Kunſt dem Aus⸗ lande zur Benutzung. Der dadurch immer er⸗ bittert werdende Hof verdoppelte nun taͤglich die Strenge ſeiner Befehle. Und endlich, im October des Jahrs 1685 nahm Ludwig die weiſe Verordnung(bekannt unter dem Namen Edict von Nantes) ſeines edlen Ahnherrn Hein⸗ rich des Vierten, nachdem es ſo oft gebrochen, voͤllig auf, und raubte nun geſetzlich den unter⸗ druͤckten Proteſtanten die freie Ausuͤbung ihres Gottesdienſtes. Zwar lange ſchon war es von

der katholiſchen Parthei vielfach uͤbertreten und

zum Schattenbilde herabgeſunken, das der ei⸗ nen Parthei ſo wenig Schutz gewaͤhrte, als es der andern Achtung einfloͤßte oder ſie zum Ge⸗ horſam vermogte. Dieſer letzte Schlag war berechnet, alle Reformirte auf einmal zur Un⸗ terwerfung zu bringen. Die Grauſamkeiten, die Verſolgungen begannen in doppelter Wuth mit der Billigung des bigotten Monarchen. Bald ſah man im untern Theile von Langue⸗ dok nur Katholiken und einige abtruͤnnige Pro⸗ teſtanten. Die Mehrzahl hatte ſich nach Deutſch⸗