Teil eines Werkes 
2. Theil (1858)
Entstehung
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1 Leihbibliothet deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von 5 Cduard Oilmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

cLeih- und Leſebebingungen.

1. Oflensein der Bibliothek. Die Biblivthek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Puches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 1 Mt. Pf. 1 5 Pf. 2 W. Pf. 3

der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſekbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlbrene und defecte Bücher(amentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmütztever⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer ſ Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben

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3 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung