lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.
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Leihbibliothek
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Eduard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. GLeih- und eſebedingungen.
1. Ofensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zug Em⸗ pfangnahme und Rückgabe ver Bücher jeden Tag von Morgens
8 deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur 5
jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 2 3
3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei veſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.
4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und
7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.. 2. Lescpreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von I
beträgt:
für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 1 Mk.— Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk.— Pf. 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersätz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlörene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden.— Iſt das zerriſſene, Ste ver⸗ Werkes, ſo iſt
7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmertſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben vo geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.


