Teil eines Werkes 
1. Band (1849)
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Leihbiblivthet

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

Ednard Oltmann in Cieſten, 4 Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. 6

Seih und geſe ebedingungen.

1. Ofensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von 2 korgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei ückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme ei

nes Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird. 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt: 6 für wcheutlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mr 50 Pf. 2 Mt. Pf.

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 5. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und

defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der

lorene und defeete Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt 6 der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. Anleihezeit. Dieſelbe i auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird

beſonders darauf aufmerkſam gemacht, da das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ elben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben