Teil eines Werkes 
1. Bändchen (1849)
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Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗

Leihbiblivt

ſ deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

4 von 5 Cdnard Oktmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih und geſebedingungen. 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ 3 pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe biaterlegen⸗ welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

wird.

Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt: 5 für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 1 Mr. Pf. 1 M. 50 Pf 2 N. Pf. 5. Auswäptige Abonnenten haben füt Hin⸗ und Zurückſ endung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern c.) muß der

lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer ſum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſigeſett und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattſinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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