Teil eines Werkes 
2. Theil (1845)
Entstehung
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K 1 4*. 22

Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von 5. Ednard Otkmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

cLeih- und eſebedingungen. 1. Ofensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.* 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe ſſehe entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zuruͤckgabe von mir zurückerſtattet wird. 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

beträgt: für iechenttich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 1 M. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. Pf.

3 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Köſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 5. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlörene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern r.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ korene und defeete Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Piejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

2 Lesepreis. Bei Ruckgabe eines geliehenen Buches wird von