Teil eines Werkes 
2. Theil (1844)
Entstehung
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Leihbiothet

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur 1 on Cdnard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256

Seih und Zefebedingungen.

1. Ofrensein der Bibliothek. Die Bibliothet ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgen

7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird vb

eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtatter wird. o Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und ſſt eträgt:. für wchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: I W 1 N 1 V

5 Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſekbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder deferte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. . Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird ſ. beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen I der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗

jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stu

den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.