Teil eines Werkes 
2. Theil (1855) Familiengeschichten
Entstehung
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Leihbiblivthek deutſcher, engliſcher und frauzöſiſcher Literatur

vun 3 Eduard Oltmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih- und geſebedingungen.

1. Oflensein der Bibliothek. Die Bibliother ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Cdution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe binterlegeñ, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Büchen: 6 Bücher: auf 1 Monat: 1 W f 1 W f Wt. Pf.

2 2. 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Surückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſeibſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlörene unv defecte Bucher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Wertes, ſo iſt

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſpnders darauf aufmerkſam gemacht,* 6 das Abeererdteie det Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche vie⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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