ſeine Stelle behalten konnte— aber woran lag es, daß nichts daraus wurde? An Niemand an⸗
ders als an dem Magiſtrat und den Vorſtehern 8
der Bürgerſchaft. Ratürlich, ſie waren ja im 3 Recht, ſie hatten ja ihre Pergamente und Stif⸗ tungsbriefe; auch waren ſie bekannt als Ra⸗ tionaliſten und Ungläubige, die fromme Abſicht
Sr. Hoheit mußte ihnen natürlich ein Dorn im Auge ſein, Thurm und Stadt und Bürgerſchaft ließen ſie in ihrem ketzeriſchen Dünkel ja cher zugrunde gehen, als daß ſie ſich beugten vor dem Herrn und duldeten, daß die Stätte des Unglaubens und der Unlauterkeit gemacht würde zu einer Stätte der Zerknirſchung und der Buße, ohne die kein Friede zu finden iſt, weder im Himmel noch auf Erden.— Schon aus dieſem Umſtande erkennt der geneigte Leſer, in welcher Zeit ungefähr unſere Geſchichte ſpielt: nämlich zu Anfang der vierziger Jahre. Hätte ſie ſich
nach dem Jahre Achtundvierzig zugetragen, ſo
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