Teil eines Werkes 
1. Band (1860)
Entstehung
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Leihbiblivthet

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von Eduard Oltmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih und Seſebedingungen

1. Oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 6

3. Cäution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe veſſelben entſprechende Summe deziß welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet 4. Aponnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt; 5* für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 1 Ml. Pf. 1 Mt. 50 Pf. 2 Mk.f.

5 Answärtige Ahonnenten haben für Hin und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſtene., verlorene und vefecte Bücher(namentlich bei ſolchen mnit Kupfern c) muß ver Ladenpreis erſetzt werden. Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ korene oder deferte Buch ein Theil eines größeten Wertes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird

beſonders darauf aufmertſam gemacht, daß das Weiterverleihen ver Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche vie⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.