Teil eines Werkes 
3. Theil (1863)
Entstehung
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Leihbibliothet deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

Gdnard Oltmann in Gießen, chloßgaſſe Lit. A. Nr 256.

SLeih und Leſebedingungen.

0 der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe ver Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 offen.

2. Lesepreis. Bei R ückgabe eines geliehenen Vuches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

1. oflensein

3. Cdution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe kinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

beträgt: für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 1 N Pf 2 W. f

5 Auswürtige ahonienten haben für Hin und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſeibſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlörene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder deferte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt

beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen

haben.