Teil eines Werkes 
2. Theil (1863)
Entstehung
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Leihbiblivthek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

Eduard Ottmann in Gieſen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

eih- und geſebedingungen.

1. Oflensein der Bibliothek. Die Bibliothet ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uihr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von .

jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt: für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf1 Monat; 1 W. 1 N 2 F f

5 Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der ſ n. Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ S efecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt

der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. bei 14 T feſtgeſetzt und wird daß das Weiterverleihen nden darf, indem Diejenigen, welche die⸗

n, auch dafür zu ſtehen haben.

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