Teil eines Werkes 
1. Theil (1863)
Entstehung
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Leihbiblivthet

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur 1 Ednard Oktmann in Gießen, hloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih und Teſebedingungen.

1 offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ en angenommen. 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe C hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet d wird. 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

ß für wöchentlich 2Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: t auf1 Monat: 1 W Pf 1 Nr Pf.

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Köſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte zerriſſene, verlorene und deferte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗