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Graue Winternebel ſanken auf den gefrorenen Schnee nieder und eiſige Kälte ſcheuchte ſelbſt die Thiere des Waldes in ihre Verſtecke; nur leiſe ſchlich dort über die Haide ein Füchslein, das der Hunger aus dem Waldneſte unter dem verholzten Wurzel⸗ werke der Rieſeneiche herausgetrieben hatte.— Dort tauchten aber auch andere Geſtalten hervor; drei Nachtgeſpenſter in große weite Mäntel gehüllt; auf hohen Roſſen ſitzend, kamen ſie einzeln, einer nach dem andern, in kurzen Zwiſchenräumen am Schnee geritten und hielten unter dem beſchneiten
auch dieß ſoll unter der obigen Bürgſchaft geſchehen. Sollten wir aber dieſen Vertrag nicht beobachten, was Gott verhüten wolle; dann verſprechen und ſollen wir die gelobte Bürgſchaft vom Tage der Ermahnung an in einem Monate entweder in Krumau oder in Gratzen, wo unſere Gläubiger es fordern werden, erlegen. Und geſchehe dieß nicht, ſo ertheilen wir ihnen die Vollmacht, nämlich dem Herrn Udalrich von Roſenberg oder ſeinen Burggrafen, zuerſt unſere Gefälle, dann auch jene aller unſerer Gemeinden anzuſprechen, einzuſtellen, zu nehmen und zu ſchätzen ſo lange, bis die obige Bürgſchaft erlegt ſein wird. Zur Bekräftigung deſſen hingen wir unſere Sigille an dieſe Beſchreibung, die gegeben iſt im Jahre von der Geburt Gottes 1420, am Montag der Oktav des hl. Martin.“


