Teil eines Werkes 
2. Band (1832)
Entstehung
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Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher franzöſiſcher Literatur

Eduard Ottmunn in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

cLeih- und Teſebedingungen.

offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em pfan und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 r offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Vuches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk..

13 5 auswürtige Abonnenten für Hin- und Zurhckſendung

der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mißz Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. ineſ Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und, wird beſonders varauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche vie⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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