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deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur
Eduard Ottmann in ieſen⸗ Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256
cLeih- und Seſchehugungen ofensein der Bibliothek. Di Bibliothek ſteht zur Em pf pſe und Rückgabe der jeden Tag von Morgens
2. Lesepreiß. Bei Ruckgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun den angenummen.
3. Cäution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.
1. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:
für wocheutlich 2 2 kücher: 4 Bücher: 6 Bücher.: auf Monat: 4 F— f. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mr. Pf. *
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S Auswärtige erſen haben für Hin und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.
5. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Sehenreiß erſetzt werden.— Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver lorene und defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.
7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.
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Uhr bis Abends 8 Uhr offen.


