Teil eines Werkes 
3. Band (1854)
Entstehung
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Leihbibliothetk

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

Cduard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

* S S S Seih- und Ceſebedingungen. 1. Oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. ſ 2. Lesepreiß. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 2 Stun den angenommen. 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet f

wird. p. 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und(l

beträgt:* 3 2

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: f

auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mi pPf 3 ²

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſekbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte zerriſſene, verlorene und defee Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Lade, reis erſetzt werden. Iſt vas zerriſſene, beſchmützte, ver⸗ lorene oder vefecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen Ill der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigeache die ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen h⸗

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