Teil eines Werkes 
1. Theil (1821)
Entstehung
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Cdnard Otlmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Leihbiblivthet cLeih und eſebedingungen. 2. Lescpreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird 2

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deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur 1. Ofensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗

den angenommen. 5

3. CQuution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe

hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet rd.

wi 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

6 für wchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: ſ

afz Monat: 1 F Pf 1 M. 5 P 2 Ff

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6 Schadenersatz. Für beſchmutzte zerriſſene, verlorene unt defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis er n. das, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7 Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, eindem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.