Teil eines Werkes 
19. bis 21. Bändchen, Die heilige Ligue oder der Spion : 4. Band (1846) Der Spion
Entstehung
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Schloßgaſſe 2 SLeiß und

1 Ofensein der Bibliothek. Bibliothek ſteht pfangnahme und Rückgabe der eden Tag vo 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗

en angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Puches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt: 6 für chentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 6 Mr. Pf. 1 Wer. 50 Pf. 2 Vet. P

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5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zuruckſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersätz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganſen verpflichtet.

7. Ausſeihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtge etzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.