Teil eines Werkes 
2. Band (1825)
Entstehung
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Leihbibliothetk deutſcher, engliſcher und franzsſiſcher Literatur

Ednard Ottmann in Gieſen. Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

cLeih- und geſebedingungen.

1 offenseln der Bipliothek. Die Bibliothet ſteht zur Em⸗

pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 lihr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:* für pchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher; auf 1 Monat: 1 Wi f. 1 N 6 3 5 Auswärtige Wonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt Has zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder deferte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

3 beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen

der Vücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch vafür zu ſtehen haben.

*

tiſtterlegen⸗ welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wir

5 5 ee Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird