Teil eines Werkes 
1. Band (1825)
Entstehung
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auf 1 Monat:

Leihbibliothek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von S Eduard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih und eſebedingungen. 1. Oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2. Lesepreis. Vei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von

jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗

den angenommen. 5

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

beträgt; 3 für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 1 Mk. Pf. 1 Mk. 50 Pf.

6 Auswärtige Ahonnenten haben für Hin⸗ und Zurückf endung

6 Bücher: 2 Mr. Pf.

der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen⸗

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern zc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, tver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer ſ Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders varauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen

ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗