Teil eines Werkes 
2. Band, Wohlauf, nach Westen! : 2. Theil (1837)
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Leihbiliothet

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur von

Cdnard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih und eſebedingungen. 1 oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2 Lesepreis. Bei uckgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf⸗ bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗

en angenommen. 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

eines Buches, eine dem Werthe diſelhen enſeneiceſute

hinterlegen, welche bei deſſen Zuru

wird. 4. Abonmement. Daſſ elb

beträg für w auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. S

5. Auswärtige Abolnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſekbſt zu ſorgen.

5. Schadenersatz. Lir beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern.) muß der Ladenpreis erſetzt werden, Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ korene und defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihereit. Dieſelbe auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird

acht, daß das eiteryerleihen 1

e muß voraus bezahlt werden und öcheutlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: 3 1 M. 50 Pf. 2 Mk. Pf.

beſonders darauf aufmerkſam gemt 6 das der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ für zu ſtehen haben.

ſelben von mir geliehen, auch da ee

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