Leihbibliothek
3 deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher eiteratur
Eduard Otlmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit Lit. A. Nr. 256.
Leih- und Jeſehedingungen. 1. Oftensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ fangnahme und Rückgabe der Buͤcher jeden Tag von Morgens
— p 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2. Lesepreis. Bei? tückgabe eines geliehenen Buches wird von
jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.
3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zuruckgabe von mir zurückerſtattet
wird.
86 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt:
für ascheutlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:
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3 uii 1 Monat: 1 Mk.— Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk.— Pf.
5. Auswäürtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung g der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.
5. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ac.) muß der Ladenpreis erſetzt werden.— Iſt das zerriſſene, veſchmußzte, ver⸗ lorene und defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.
7. Ausleihezeit. Dieſelbe i auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir deliehan⸗ Klh fur zu ſei haben.


