Teil eines Werkes 
2. Bändchen (1820)
Entstehung
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977 2 2es 76◻ 28 41 1 44

Leihbibliothek

deutſ ſcher, engliſcher und franzö zſiſcher Literatur

Eduard Ottm aun in Gießen, Schloßgaſſe Lit. Lit. A. Nr. 256. Aeih- und Jeſe eſebedingungen. 1. 0ffensein der Bibliothek. Die Miuliwther ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Wlü abe der Bücher jeden Tag von Morgens

7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von

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jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 3 3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe 3 ere welche bei deſſen Zurückgabe von mir zuruckerſtattet

5 4. Abonnement. Daſſelbe muß vornus bezahlt werden und eträgt ſfür üochentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

1 k 50 Pf. auf 1 Monat: 1 Mt. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. Pf.

2 Answärtige Abonnenten baben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und

defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer dun Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht Ntünden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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