Teil eines Werkes 
3. Theil (1845)
Entstehung
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eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von 6 Ednurd Oktmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih- und eſebedingungen. 1 Oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗

pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 5.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von

den angenommen.. 3. Cuution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

beträgt S für nchentiich 2 Bücher: 4 ßBücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: S Mt. Pf. 1 Wet. 5 Pf. 2 Ver.= Pf.

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der ücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und deferte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt

der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 3 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das eee welche die⸗

ſelben von mir geliehen, auch vafür zu ſtehen haben⸗

jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗

0 5* 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung

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