Teil eines Werkes 
1. Theil (1845)
Entstehung
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beträ

Leihbiblivthet

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von Eduard Oltmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih- und geſebedingungen.

1. Oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗

pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 lihr offen. 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenummen. S

3. Qution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe

hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

wird.

4. Abonnement. Daſſelbe iuß voraus bezahlt werden und gt

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf1 Monat; 1 W 1W W

3 Answärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſekbſt zu ſorgen. 6 Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt vas zerriſſene, beſ mutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erfatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihereit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird

beſonder darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen

der Bücher nicht ſtattfinden da

rehe rf, indem

iejenigen, we von mir geliehen, auch dafür zu ſteh

lche die⸗ en haben.