Teil eines Werkes 
3. Theil (1843)
Entstehung
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Leihbiblivthekt 1 deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur. Ednard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. SLeih und Zeſebedingungen.

1 Ofensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens

7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2. Pesepreis. Bei Rückgabe eines gelichenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ en angenommen. 5 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſer eines Buches, eine dem Werthe deſſelden hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe o wird. 4. Abonnement. etrist für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: M. Pf. 1 Mt. 50 Pf. 2 Wer. Pf. 3 37

hlt werden und

Daſſelbe muß voraus beza

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersätz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſgeſeht und wird beſonvers darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche vie⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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