Teil eines Werkes 
1. Theil (1843)
Entstehung
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1 Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur 5 v

on Eduard Oltmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Zeih und Teſeßedingungen.

onensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗

pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens ſ 7 Uhr bis Abends 8 lihr offen.

2. Pesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen,

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines BVuches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet 6 4 Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt: für mchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: 1 Mt. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. Pf.

Auswärtige Ahonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung

der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und vefecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte ver⸗ korene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausieihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das eiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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