Teil eines Werkes 
21. Band, Eugenia : 3. Theil (1833)
Entstehung
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deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur 3 5 von 3 Sdnard Ottmann in Gieſten,

cleih- und geſebedingungen. 1 Oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗

pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeven Tag von Morgens

Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Tesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗. den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Rt. Pf 1 Mt. 50 Pf. 2 Mk. Pf.

5 Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen⸗ 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte zerriſſene, verlorene und k defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der

Ladenpreis erſetzt werden. Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗

lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt 6 der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe i auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkfam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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