Teil eines Werkes 
20. Band, Eugenia : 2. Theil (1833)
Entstehung
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Leihbiblivthet deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur cednard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. Leih- und geſebedingungen.

1 oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗§ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens

7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2 Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von

jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ en angenommen. 3

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei veſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird. 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt;

für wöchentlich 2Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

. auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 55 Pf. 2 Mk. Pf.

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koöſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen⸗

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt vas. zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ korene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 2

7 Ausleihezeit. Dieſelbe auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen,

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