Teil eines Werkes 
19. Band, Eugenia : 1. Theil (1833)
Entstehung
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Leihbiblivthet

cher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur n

6dnard Otlmann in Hieen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. ei und eſcbedingungen. 1. 6fensein der Bibliothek. Die Bibliothet ſteht zur Em⸗ fangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗

bekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme 53

Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe

hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

nnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und 2ßBücher: 4 Bücher: 6 Bücher: onat: 1 Mk. Pf. Wt. 5 Pf. 2 Mk. Pf.

5 Ausnürtige Khonnenten haben für Hin- und Juräckſendung

r Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersätz. Für beſchmutzte zerriſſene, verlorene und

k vefecte Bücher(namentlich bei ſolchen init Kupfern ꝛe) muß der 4 Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗

orene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt r beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen

der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ 4

ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

reis. Bei Ruckgabe eines geliehenen Buches wird von

auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird