Teil eines Werkes 
1. Band (1864)
Entstehung
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Leihbibliothek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

Eduard Oltmann in Giefen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

cLeih- und Seſebedingungen.

1. Oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von

jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.§

aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

nes Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe

terlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

ponnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und öchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: W W 2 F.

.

uswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung

r Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu forgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlörene und

defeete Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der

Ladenpreis erſetzt werden. Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗

lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Eſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ansleihez ieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird

beſonders darau fmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen

der Bücher ni i arf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von m ehen, auch dafür zu ſtehen haben.