Teil eines Werkes 
1. Abtheilung, Der Großfürst ; 2. Band (1861)
Entstehung
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Leihbibliothekt deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von Cduard Ottmann in Giefen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

SLeih und geſebedingungen. 1. Oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Vücher jeden Tag von Morgens 7 u bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe ie welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt: für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 1 Mr. Pf. 1 Pf. 50 Pf. 2 Wt. Pf. 5 Auswärtige Abonnenten haben für Hin- und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen⸗ 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern c.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmützte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer i Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders varauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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