Teil eines Werkes 
5. Band (1861)
Entstehung
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biblivthek ſ dentſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

Gdnard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

cleih- und geſebedingungen. 1. Oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗. pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Vuches wird von jedem Tag 5 Pf bezählt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 3 Cution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe N binterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und rägt: 2.

ägt: nhchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: Pf. 1 Mt. 50 Pf. 2 Mr. Pf.

5 Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Foſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6 6 Schadenersafz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlörene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der

Ladenpreis erſetzt werden. Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

Ausleihereit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das eiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

4ℳ