Teil eines Werkes 
1. Band (1863)
Entstehung
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Leihbibliothek

Cdnard Oltmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih- und Geſebedingungen.

1. oflensein der Bihliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. hesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗

den angenommen.

der Leſer ſ Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Aus

ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur vo

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

wird. S.

5 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt: 8 3

für nchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: rBücher:

auf 1 Monat: 1 Mr. Pf. 1 M 50 Pf. Pf.

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurürktendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlörene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) ſiuß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt

2 eihereit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗