Teil eines Werkes 
3. Band (1860)
Entstehung
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die leider eine ſeltene war, offen ausſprechend, daß Gewiſſensfreiheit herrſchen müſſe, und daß alle Men⸗ ſchen, die ein reines und rechtliches Leben führten, den Anſpruch an den Staat machen dürften, be⸗ ſchützt zu werden, und ihm dienen zu können, wie auch ihr religiöſes Bekenntniß lauten möge.

Mr. Halifax, ich theile ganz vollkommen Ihre Anſicht. Ein kluger Mann muß jede Art von Glau⸗ ben für werthlos halten.

Verzeihen Sie, Lord Luxmore, aber das war gewiß das Letzte, was ich ſagen wollte. Ich halte im Gegentheil den Glauben eines Menſchen zu hoch und heilig, um einem andern Menſchen das Recht zu geſtatten, ihn darüber zur Rede zu ſtellen. Das

ſich und ſeinem Schöpfer auszumachen hat. Richtig! Welche Leichtigkeit in der Ausdrucks⸗ weiſe Ihr Mann beſitzt, Mrß. Halifar. Er müßte aber ich habe auch ſchon gehört, daß er in dem erſten Range der öffentlichen Redner hier ſteht. lächelte nach Art der S nahm aber ſchnell das Wort. Ich habe durchaus kei Ehrgeiz. Recht zu Anforderungen der Art.

iſt eine Angelegenheit, die jeder Einzelne allein mit