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Leihbibliothek
Eduard Oltmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.
Seih- und Seſebedingungen.
1. oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.
2 Lesepreis. Vei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. S
3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.
4. Abonncment. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt: für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:
——————— auf 1 Monat: Mr.— Pf. 1 M. 50 Pf. 2 Mk.— Pf.
1 deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur v
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5 Answärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten unv Gefahr ſelbſt zu ſorgen.
6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlörene und vefecte Bücher(namentlich bei. ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſett werden.— Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ korene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erfat des Ganzen verpflichtet.
7 ieer Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.
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