XIV
tugal ſowohl zur Rechtfertigung des Verfaſ⸗ ſers, als zum Behufe derienigen voranzuſchik⸗ ken, welche uͤber das Ganze oder über einzelne Partien nähere Aufklärungen ſich zu verſchaf⸗ fen wuͤnſchen.
M.
XIV
tugal ſowohl zur Rechtfertigung des Verfaſ⸗ ſers, als zum Behufe derienigen voranzuſchik⸗ ken, welche uͤber das Ganze oder über einzelne Partien nähere Aufklärungen ſich zu verſchaf⸗ fen wuͤnſchen.
M.