Teil eines Werkes 
1. Band (1874)
Entstehung
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Leih deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

.

von

Cdnard Oltmann in Gieſen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih und Seſebedingungen. 1. Oflensein der Bibliothek. Die Biblivthek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7

jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenymmen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe

Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von

hinterkegen, welche bei veſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wirv.

5 4 Aponnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

4 für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat:[W. Pf 1 Mt. 50 Pf. 2 Mt. If. 3

5 auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlörene und vefecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern c.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte ver: korene oder deferte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt

ver Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7 Ausleihereit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird

beſpnders darauf aufmerkſam gemacht, daß das 2 zeiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche vie⸗

ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.