Teil eines Werkes 
3. Band (1845)
Entstehung
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Leihbibliothet

deutſcher, engliſcher 3 franzöſiſcher Literatur

Cduard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

cleih- und ehebitungen

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2 Lesepreis. Bei Rückg gabe eines geliehenen Buches wird jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennah me eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 5 Bücher:

auf 1 Monat: 1 Mt. Pf. 1 Mt. 50 1 N Pf.

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5. Auswärtige Abonnenten haben f für Hin⸗ unde Zurückſendung ter auf ihre eigenen Koſten Gefahr ſerbſt zu ſorgel. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlörene und teſter Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ korene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ gelben von mir be auch dafür zu haben.

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