Teil eines Werkes 
11. Band, Neue Folge : 3. Band (1855)
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Leihbibliothet

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur 5

Eduard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Ceih und Geſebedingungen.

1 oitensein der Bibliothek. Die Vibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2 Pesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen⸗ 2

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurikkerſtattet

wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt: für wochentlich WBücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf! Mrnatt 1 Ft= Pf. W 2W. Pf.

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6 Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriffene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ korene oder deferte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7 Ausleihezeit. Dieſelbe i auf 14 Tage feſtgeſetzt un wird beſonders varauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterv leihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, weſche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehe

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