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Cduard Oftmunn in Schloßgaſſe Lit. 2 Nr. 256.
Seih und Zeſebedingungen. 1. oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pietici und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2. besepreis. Bei Ruchlbr eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe ſut welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet K.
Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und
en nhchenklich 2 Biücher: 4 Bücher: 6 Bücher: Monat: 1 Mr.— f 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk.— Pf.
S3 ausvürtige Vonnenten haben für Hin— und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kuvfern c.) muß der Ladenpreis erſetzt werden.— Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ der defeete Buch ein Theil eints größeren Werkes, ſo iſt Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausieihezeit. Dieſelbe iſt 14 Tage feſgeſeht und wird onders darauf aufmerkſam gemacht, daß das eiterverleihen der Vücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.
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