Teil eines Werkes 
1. Theil (1827)
Entstehung
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Leihbibliothek utſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur SEdnard Ottmann in Gießen, chloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. Seiß und Teſebedingungen. er Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗

ckgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 1

e Rückgahe eines geliehenen Buches wird von

Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗

Cauti te Perſonen müſſen, bei Entgegennahme 1

es Buches, m Werthe deſſelben entſprechende Summe

hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

beträgt:.

nhchenttich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 141 Wet. P1

50 Pf. 2 Mf. Pf. 3 uswürtige Abonnenten haben für Hin- und Zurückſendung 2 1

der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte zerriſſene, verlorene und vdefecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern c.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defeete Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ansleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche vie⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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