Teil eines Werkes 
3. Theil (1860)
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Leih

engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von Eduard Gktmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih und weſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesehreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 4

3. Cäution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird. 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus zbezahlt werden und

eträgt: für nchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. Pf.

5. Answärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu forgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. S . 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird eſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen 3 der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ 4 ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

2 8 g S S