Teil eines Werkes 
3. Abt., 2. Bd. (1863)
Entstehung
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Leihbiblivthet

deutſcher, engliſcher Literatur

Ednard Oltmann in Lirtn, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 25

eih und Teſebedingungen

1. Oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2 Lesepreis. Bei Ruckgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei veſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

beträgt

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 1 Mt. Sf. 1 Mt. 50 pt. Pf. n 2 9

Aunswürtige Kbonnenten haben für Hin- und Zurückſendung e, Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlörene und deſtet Bücher(namentlich bei ſolche n mit Kupfern 1c.) muß ver Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

Ausleihereit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſoners darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.