Teil eines Werkes 
3. Abt., 1. Bd. (1863)
Entstehung
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S

Leihbibliothek deutſcher, engliſcher franzöſiſcher Literatur

Ednard Ottmunn in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih- und Ceſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe veſſelben entſprchende Sunime

hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt: für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat;: TW 1N F. K. 2 3 4 t

Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zuräckſendung der ie auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen

Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und git Bücher(namentlich bei ſolchen mi Kupfern ꝛc.) muß der

Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver i

lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt ſe

der Leſer zum Erſatz S Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 feſtgeſetzt und wird

beſonders darauf aufmerkſam gemacht, S das Weiterverleihen I

der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche vie⸗ 1

ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben