Teil eines Werkes 
2. Abt., 2. Bd. (1863)
Entstehung
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Leibbiblinthet deutſcher, engliſcher und. franzöſiſcher Literatur

Eduard Otlmann in Gieſſen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

cLeih- und eſebedingungen.

1. Oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt: für behentele 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: 1 Mr. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. Pf.

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5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten unv Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchinutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſett werden. Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen ver Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen welche die⸗ ſelben von mir geliehen auch dafür zu ſtehen haben.

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