Teil eines Werkes 
2. Bd. (1855)
Entstehung
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Leihbiblivthet deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von Gdnard Oktmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

cLeih und Geſebedingungen. 1 Ofensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeven Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. S 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.. 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird. 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt: für nehentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

ufz Monat: 1F 50 f

5 Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Vücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersätz. Für beſchmutzte, zerriſſene', verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ ſ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt 6 der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird eſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗

ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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