Teil eines Werkes 
5.-10. Bdchn (1851)
Entstehung
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deutſcher, engliſcher franzöſiſcher Literatur

Ednard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

ceih und geſebedingungen. 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe ver Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei veſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet Si

Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

für gchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mt. 50 P 2 M. Pf

* 5. Answürtige onhenten! haben für Hin⸗ und en der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verloörene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern e.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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